Das war Fabian Fauth und Mathias Gundlach besonders wichtig, als sie ihre Kommunikationsagentur 2007 in Wiesbaden gründeten: Spitzenleistungen für Kunden entstehen nur, wenn die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen sich in der Agentur wohl fühlen, fit und leistungsfähig sind. Gute Arbeitszeitbedingungen gehörten schon damals selbstverständlich dazu. Über die Jahre haben sich Kundenanforderungen und Mitarbeiterbedürfnisse verändert. Für die heutigen Geschäftsführer, neben den beiden Gründern zusätzlich Lars Hübl, Grund genug, auch das Arbeitszeitmodell regelmäßig anzupassen.
Bis 2017 waren die Arbeitszeiten der Agentur relativ starr: Für die 10 Beschäftigten bestand eine verbindliche Anwesenheitspflicht von 9 bis 18 Uhr mit einer festen Mittagspause. Dies sicherte eine gute Erreichbarkeit für viele Kunden der Agentur ab. Geschäftsführung und Beschäftigte fanden das Modell aber zu starr. Zum einen konnten die Arbeitszeiten nicht an die verschiedenen Bedürfnisse der Kunden angepasst werden, zum anderen wurden Arbeitsprozesse teilweise kurz vor Fertigstellung am Ende eines Arbeitstags unterbrochen. Das Modell erwies sich für die Mitarbeiter als zu unflexibel. Kurz gesagt: Das Modell funktionierte noch, aber es zwickte an etlichen Stellen und schien nicht mehr zeitgemäß.
Fauth Gundlach & Hübl hat die Betriebszeiten erweitert: Beschäftigte können nun zwischen 7.00 Uhr und 20.00 Uhr arbeiten, unter Berücksichtigung der Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes. Wochenendarbeit soll dabei die Ausnahme bleiben. In einer Funktionszeit zwischen 9.00 Uhr und 18.00 Uhr ist die Agentur mit mindestens zwei Personen besetzt. Zwischen 10.00 Uhr und 16.00 Uhr sollen möglichst viele Kolleginnen und Kollegen im Büro sein, um Meetings, Abstimmungen etc. zu erleichtern. Durch ein Arbeitszeitkonto mit bis zu 20 Plusstunden gestalten Beschäftigte eigenverantwortlich die Länge ihrer Arbeitstage. Für das Arbeitszeitkonto wurde ein Ausgleichszeitraum definiert. Auch für Arbeiten am Wochenende, Weiterbildungstage, Reisetätigkeiten, Homeoffice-Tage, Arztbesuche und private Tätigkeiten am Arbeitsplatz wurden einheitliche Regeln formuliert.
Beratung für Arbeitgeber und Betriebsräte
Der erste Schritt zur eigenen individuellen Lösung: Machen Sie den Online-Selbstcheck und erfahren wie gut Ihr aktuelles Arbeitszeitmodell ist und ob Handlungsbedarf besteht.