Neben den kleinen Auszeiten, wie der täglichen Pause und dem Wochenende wünschen sich manche Beschäftigte im Laufe ihres Lebens eine längere berufliche Pause. Die Gründe sind vielfältig:
Unter einem Sabbatical versteht man eine befristete Auszeit, die in der Regel zwischen 3 und 12 Monaten dauert. Der/die Beschäftigte steht dem Unternehmen in dieser Zeit nicht zur Verfügung - ähnlich wie in einem Urlaub, hat aber einen Anspruch, wieder an seinen alten Arbeitsplatz zurück zu kehren.
Bis auf Lehrer, Beamte und Angestellte im öffentlichen Dienst besteht kein Rechtsanspruch – das Sabbatical ist in der Regel ein freiwillig gewährter, unbezahlter Urlaub.
Das Sabbatical ist bis auf wenige Ausnahmen (z.B. in Hessen für beamtete Lehrkräfte) rechtlich nicht geregelt. Unternehmen und Beschäftigten stehen daher etliche Möglichkeiten zur Verfügung, um ein Sabbatical zu organisieren:
Sabbatical mit Zeitwertkonten
Zeitwertkonten dienen als langfristige "Zeit-Sparbücher". Auf ihnen können Beschäftigte Arbeitszeit, Urlaubsanteile oder Gehaltsbestandteile dauerhaft ansparen und zu einem späteren Zeitpunkt als Gehaltsersatz nutzen.
Sabbatical mit unbezahltem Urlaub
Die einfachste Variante: Die Beschäftigten vereinbaren für den gewünschten Zeitraum unbezahlten Urlaub. Diese Variante ist zumindest aus rechtlicher Sicht jederzeit kurzfristig möglich. Sie eignet sich vor allem für kürzere Auszeiten, weil in diesem Fall während des Sabbaticals kein Lohn bezahlt wird.
Sabbatical als Variante von "Jahresarbeitszeit in Teilzeit"
Beschäftigte arbeiten für einen vereinbarten Zeitpunkt (z.B. 6 Monate) in Vollzeit, beziehen aber nur ein Teil des Gehalts (z.B. 50%) und gleiten des Rest des Jahres die so entstandenen Überstunden durch Freizeit ab.
Sabbatical auf Basis des Arbeitszeitkontos
In Unternehmen, in denen auf dem Arbeitszeitkonto erhebliche Stunden angesammelt werden können (ein bis mehrere Monats-Äquivalente), kann für ein Sabbatical auch das Arbeitszeitkonto "geräumt" werden. Aber Achtung: Die Guthaben auf einem Arbeitszeitkonto müssen eigentlich nach einem Jahr ausgeglichen oder in Geld angelegt werden - daher kann formal nicht über mehrere Jahre angespart werden!
Eine Beschäftigte möchte in einem Jahr ein sechsmonatiges Sabbatical vom 1. April bis zum 30. September nehmen. In der Zeit vom 1. Januar bis 31. März und 1. Oktober bis 31. Dezember arbeitet die Beschäftigte in Vollzeit. Zur Berechnung des monatlichen Gehalts werden die Stunden, die in den Arbeitsmonaten erbracht werden summiert und auf das Jahr verteilt. Daraus ergibt sich das Gehalt, das monatlich, also auch in der Sabbaticalzeit ausbezahlt wird.
Achtung: Auch der Urlaubsanspruch muss dann an diese durchschnittliche monatliche Arbeitszeit angepasst werden. Wer auf 50% seiner üblichen Arbeitsstunden kommt, hat auch nur 50% seiner üblichen Urlaubsstunden.
Wie hoch das Gehalt in dieser Zeit im Vergleich zum Standard-Arbeitsverhältnis liegt berechnen Sie ganz einfach mit unserem Sabbatical-Gehaltsrechner.
Für das gesamte Konstrukt wird ein Ergänzungsvertrag zum Arbeitsvertrag erstellt.
Nachteile
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Beratung
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