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Arbeitszeitgesetze sind Schutzgesetze

Die wichtigsten Gesetze im Überblick

Nachfolgend finden Sie einen Überblick über die wesentlichen Rechtsgrundlagen zur Arbeitszeitgestaltung, die über den Arbeitsvertrag zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten hinausgehen.

Arbeitsschutzgesetz und Gefährdungsbeurteilung

Arbeitgeber sind nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSChG) für die Gesundheit und Sicherheit der Beschäftigten verantwortlich. Sie müssen die Arbeit so gestalten, dass eine Gefährdung von Gesundheit und Leben vermieden werden (§4 ArbSchG). Die Arbeitsbedingungen sollen regelmäßig beurteilt und bei Bedarf mit Maßnahmen hinterlegt werden. Dies erfolgt mit Hilfe einer psychischen und physischen Gefährdungsbeurteilung. Dabei wird die Arbeitszeit als ein wichtiger Einflussfaktor ausdrücklich genannt (§5 ArbSchG). Auch die Beschäftigten sind verpflichtet, nach ihren Möglichkeiten sowie entsprechend der Weisung des Arbeitgebers für ihre Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit Sorge zu tragen (§15 ArbSchG). Der Betriebsrat hat weitgehende Mitbestimmungsrechte, wenn es um Gesundheitsaspekte der Arbeit geht (insbesondere §87 BetVG).

Arbeitszeitgesetz

Die wesentlichen Vorgaben zur Arbeitszeitgestaltung finden sich im Arbeitszeitgesetz (ArbZG). Als Schutzgesetz regelt es die Rahmenbedingungen einer guten Arbeitszeitgestaltung. Diese soll eine gesundheitliche Gefährdung vermeiden oder zumindest reduzieren. Das Arbeitszeitgesetz betrachtet keine Fragen der Entlohnung der Arbeitszeit! Diese werden im Arbeitsvertrag, in Betriebs-/Dienstvereinbarungen oder im Tarifvertrag geregelt. Im Arbeitszeitgesetz finden sich Vorgaben zu

  • der maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Nachtarbeit
  • Wochenendarbeit
  • Aufzeichnungspflichten
  • Aufsichtsbehörden und deren Aufgaben
  • Branchenausnahmen
  • tarifvertraglichen Ausnahmeregelungen

Sie werden auf dieser Website im Detail vorgestellt.

Jugendarbeitsschutzgesetz

Für Beschäftigte unter 18 Jahren gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG). Auch hier finden sich insbesondere Regelungen zu

  • der maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Nachtarbeit
  • Wochenendarbeit
  • branchenbezogenen Ausnahmen
  • tarifvertraglichen Ausnahmeregelungen

Eine Zusammenfassung finden Sie hier.

Mutterschutzgesetz

Für Schwangere und stillende Mütter gilt das Mutterschutzgesetz (MuSchG). Auch hier finden sich insbesondere Regelungen zu

  • der maximalen täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit
  • Pausen und Ruhezeiten
  • Nachtarbeit
  • branchenbezogenen Ausnahmen
  • tarifvertraglichen Ausnahmeregelungen

Eine Zusammenfassung finden Sie hier.

Teilzeitarbeit

Zahlreiche Aspekte der Teilzeitarbeit regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG). Hier wird geregelt, wann ein Recht auf Teilzeit besteht und welche Rechte und Pflichten Beschäftigte in Teilzeit haben. Darüber hinaus werden auch Vorgaben zur Arbeit auf Abruf gemacht.

Mitbestimmung von Betriebs- und Personalrat

Das Recht auf Mitbestimmung des Betriebs- oder Personalrats bei der Arbeitszeitgestaltung regelt das Betriebsverfassungsgesetz im § 87 BetrVG.

Zeitwertkonten - Flexi II

Schließlich wird im "Flexi-II"-Gesetz  geregelt, in welcher Form Unternehmen und Beschäftigte Zeitwertkonten anlegen können, um damit langfristig "Arbeitszeit anzusparen".

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

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Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitszeitgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Mutterschutzgesetz

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Betriebsverfassungsgesetz

Ansprechpartnern zum Thema Arbeitszeitgesetz in den Regierungspräsidien:

Darmstadt

Gießen

Kassel


Mehr Informationen

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes



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Anschrift

RKW Hessen GmbH
Kleiner Kornweg 26-28
65451 Kelsterbach
Tel:  0 61 07 / 9 65 93-00
kelsterbach@rkw-hessen.de

Gefördert bis 2016

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: BAuA

Projekt Arbeitszeitgewinn

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