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Arbeitszeit und Pflege

Beruf und Pflegeaufgaben fordern besonders heraus

Rund 1,25 Mio. Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt (Stand 2013, Statistisches Bundesamt). In weniger als 20 Jahren, so die Prognose, wird die Zahl der Pflegebedürftigen die Zahl der Kinder unter sechs Jahren übersteigen. Von den 40 bis 59-jährigen, die einen Familienangehörigen pflegen, sind rund fast 80% erwerbstätig, die Mehrzahl in Vollzeit (siehe Abbildung).

Grafik: Erwerbstätigkeit von Menschen, die Angehörige pflegen.

Die Bewertung der aktuellen Angebote für erwerbstätige Pflegende fällt jedoch ernüchternd aus:  

Grafik: Wie gut lassen sich in Deutschland Beruf und Pflege vereinbaren?

Die Mehrzahl der Bevölkerung, insbesondere aber der pflegenden Erwerbstätigen sind der Meinung, dass sich Beruf und Pflege nicht gut miteinander vereinbaren lassen.

Warum Pflegearbeit sich von Kindererziehung unterscheidet...

Wenn für Erwerbstätige eine Pflegesituation eintritt, unterscheidet sich die Lage für sie und den Arbeitgeber spürbar von der Geburt eines Kindes:

  • In der Regel tritt die Situation plötzlich ein (Sturz, Schlaganfall etc.) - im Unterschied zur Geburt eines Kindes verfügen alle Seiten nicht über sechs bis neun Monate Zeit, um sich darauf einzustellen
  • Die Dauer des Pflegebedarfs ist nicht vorhersehbar. Im Durchschnitt dauert eine Pflegesituation 8 Jahre, der Verlauf und die Dauer sind aber nicht planbar- im Unterschied zur Kinderbetreuung
  • Die Situation ist emotional belastend und bedrückend und bindet auch gedankliche Ressourcen
  • Das Unterstützungsnetzwerk und Informationsstellen müssen erst erschlossen werden, dies kostet Zeit

Die Erwerbstätigen erleben die Pflegesituation oft als belastend und wollen dennoch nicht auf den Beruf verzichten. Dies hat einerseits finanzielle Gründe. Aber auch die Abwechslung und Normalität des Berufsalltags und die Anerkennung, die sie im Beruf erhalten, spielen eine wichtige Rolle (vgl. Reuyß et al 2013). Dennoch lavieren pflegende Erwerbstätige oft an ihrer persönlichen Leistungsgrenze, denn Pflegeaufgaben verschlingen oft wesentliche Anteile der freien Zeit, die eigentlich zur persönlichen Erholung wichtig wäre. Einer Studie der Siemens Betriebskrankenkasse zufolge haben pflegende Erwerbstätige rund 50% häufiger schwere oder chronische Erkrankungen als der Durchschnitt der Versicherten (SBK 2011).

... wegschauen kann teuer werden ...

Die Erwerbstätigen erleben die Pflegesituation oft als belastend und wollen dennoch nicht auf den Beruf verzichten. Dies hat einerseits finanzielle Gründe. Aber auch die Abwechslung und Normalität des Berufsalltags und die Anerkennung, die sie im Beruf erhalten, spielen eine wichtige Rolle (vgl. Reuyß et al 2013). Dennoch lavieren pflegende Erwerbstätige oft an ihrer persönlichen Leistungsgrenze, denn Pflegeaufgaben verschlingen oft wesentliche Anteile der freien Zeit, die eigentlich zur persönlichen Erholung wichtig wäre. Einer Studie der Siemens Betriebskrankenkasse zufolge haben pflegende Erwerbstätige rund 50% häufiger schwere oder chronische Erkrankungen als der Durchschnitt der Versicherten (SBK 2011).

Doch nicht nur die Beschäftigten leiden unter der Situation. Auch für Unternehmen können hohe Kosten entstehen, wenn sie sich nicht aktiv um gute Lösungen bemühen: Einer Studie zufolge betragen die betrieblichen Folgekosten pro Beschäftigtem mit Pflegeaufgaben rund 14.000 EUR/Jahr. Kosten, die vermeidbar wären, denn Hauptkostenfaktoren sind erhöhte Krankheitszeiten, Kündigung und eine verminderte Leistungsfähigkeit (Schneider et al. 2011).

... und die Maßnahmen naheliegend sind

Im Grund unterstützen alle Angebote, die das Thema enttabuisieren ("Darüber kann bei uns geredet werden") und die die Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten erhalten. Dazu gehören im Hinblick auf die Arbeitszeit:

  • Teilzeitangebote: Für die Pflegenden sind in der Regel insbesondere vollzeitnahe Teilzeitlösungen interessant, da sie das erforderliche Einkommen nicht wesentlich reduzieren. Neben einer individuellen Lösung kann die Familienpflegezeit dafür genutzt werden. Da der Zeitraum hierfür gesetzlich auf 24 Monate begrenzt ist erscheint diese Lösung in vielen Fällen nicht zielführend. Im Unterschied zu Eltern mit betreuungsbedürftigen Kindern können Pflegende oft auch am Nachmittag ihrer Erwerbstätigkeit nachgehen
  • Flexible Arbeitszeiten wie Gleitzeit, Funktionszeit, Vertrauensarbeitszeit in Verbindung mit einem Arbeitszeitkontounterstützen dabei, kurzfristige Anforderungen aus der Pflegeaufgabe mit dem Beruf zu vereinbaren
  • Flexible Gestaltung des Wochenarbeitsplans. Nicht jede/r zu Pflegende wohnt in der Nähe der Pflegenden. Viele Eltern wohnen weiter entfernt. In diesem Fall kann es hilfreich sein, die Arbeitstage auf weniger Arbeitstage zur verteilen. Dabei sollten jedoch die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und die Gesamtbelastung aus beiden Aufgaben berücksichtigt werden: Nicht alles, was machbar ist, ist auch sinnvoll
  • Homeoffice: Arbeit von zu Hause oder vom Ort der Pflege kann die Gesamtbelastung reduzieren. Diese Möglichkeit sollte aber Notfällen oder begrenzten Zeiträumen vorbehalten sein. Viele Pflegende sind froh über den regelmäßigen Kontakt mit ihren Kollegen und dem "normalen" Berufsalltag
  • Kurzfristige Auszeiten können entweder auf Basis des Pflegezeitgesetzes genommen oder individuell vereinbart werden
  • Beschäftigte in Schichtarbeit können für einen begrenzten Zeitraum aus der Schichtarbeit genommen werden. Alternativ kann ihr Schichtplan an die Pflegesituation angepasst werden
  • Sabbaticals basieren in der Regel auf einer Vereinbarung mit Anspar- und Entnahmephase. Da Beschäftigte in der Regel nicht für eine Pflegesituation ansparen können (außer bei Zeitwertkonten), können hier Vereinbarungen getroffen werden, die Entnahmephase vor die Ansparphase zu ziehen

Neben diesen Arbeitszeitregelungen können Arbeitgeber betroffene Beschäftigte unterstützen, indem sie Maßnahmen in der Arbeitsorganisation treffen, wie beispielsweise

  • Anpassung der Arbeitsmenge an die Situation
  • Anpassung der Arbeitsaufgabe (Vermeiden von enger Terminbindung der Aufgaben)
  • Rücksichtsnahme bei Urlaub, Überstunden und Dienstreisen
  • Vertretungsregelungen definieren

Geschulte und sensibilisierte Vorgesetzte unterstützen ihre Beschäftigten und suchen das Gespräch und gemeinsame Lösungen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten.

Gesetzliche Maßnahmen: Das Pflegezeitgesetz

Das Pflegezeitgesetz verfolgt das Ziel, Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Das sind die wesentlichen Regelungen:

  • In akut auftretenden Pflegesituationen haben Pflegende das Recht, bis zu 10 Tage ihrem Arbeitsplatz fern zu bleiben, um eine bedarfsgerechte Lösung für die neue Pflegesituation zu finden und zu organisieren (§2 PflegeZG)
  • Seit 1.1.2015 besteht dabei Anspruch auf ein Pflegeunterstützungsgeld. Dieses wird auf Antrag von der Pflegekasse gewährt
  • Beschäftigte haben Anspruch auf vollständige oder teilweise Freistellung für maximal 6 Monate, wenn sie nahe Angehörige zu Hause pflegen (§3 PflegeZG). Das Gesetz sieht einen Vorlauf von 10 Tagen vor. Der Arbeitgeber hat bei der erstmaligen Geltendmachung der Freistellung kein Recht, diese abzulehnen. Die Fortführung nach 6 Monaten ist nicht geregelt
  • Während der Pflegezeit besteht ein besonderer Kündigungsschutz (§5 PflegeZG)
  • Wer nach Gesetz ein naher Angehöriger ist geregelt in  §7 PflegeZG (novelliert am 1.1.2015)

Gesetzliche Maßnahmen: Familienpflegezeit

Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Die Regelungen im Überblick:

  • Beschäftigte können ihre wöchentliche Arbeitszeit für maximal zwei Jahre auf bis zu 15 Stunden reduzieren, wenn sie einen pflegebedürftigen nahen Angehörigen in häuslicher Umgebung pflegen. Die Regelung gilt nicht gegenüber Arbeitgebern mit 25 oder weniger Beschäftigten, wobei Auszubildende nicht mitgezählt werden (§2 FPfZG)
  • Die Dauer der Reduzierung der Arbeitszeit beträgt auch bei Kombination der verschiedenen Freistellungsansprüche beider Gesetze maximal 24 Monate (§2 (2) FPfZG) 
  • Zur Absicherung des Lebensunterhalts während der Familienpflegezeit und der Pflegezeit besteht ein Anspruch der Beschäftigten auf Förderung durch ein zinsloses Darlehen. Das Darlehen kann direkt beim Bundesamt für zivilgesellschaftliche Aufgaben beantragt werden. Es wird in monatlichen Raten ausgezahlt und deckt grundsätzlich die Hälfte des durch die Arbeitszeitreduzierung fehlenden Nettogehalts ab. Auf entsprechenden Antrag kann auch ein niedrigeres Darlehen genommen werden (§3 FPfZG)
  • Werden Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz oder dem Familienpflegzeitgesetz in kleinen Unternehmen, in denen der Rechtsanspruch nicht gilt, auf freiwilliger Basis vereinbart, haben Beschäftigte auch einen Anspruch auf Förderung durch das zinslose Darlehen
  • Das Darlehen muss nach Ende der Freistellung innerhalb von 48 Monaten zurückgezahlt werden. Der Beginn der Rückzahlung kann um 2 Jahre verschoben werden, wenn die Pflegesituation weiterhin fortbesteht (§6 FPfZG)

Musterformulare finden Sie hier.

Empfehlungen für eine pflegesensible Arbeitszeitgestaltung

Beschäftigte mit Pflegeaufgaben brauchen ein kooperatives Arbeitsumfeld. Lösungsorientierte Führungskräfte und eine verständnisvolle Unternehmenskultur schaffen den Rahmen für einvernehmliche Lösungen. Folgende Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung tragen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei:

  • Kurzfristig disponible Arbeitszeiten (Arbeitszeiten selbst bestimmen können)
  • Arbeitszeitkonto, um Schwankungen im Tages- und Wochenverlauf ausgleichen zu können
  • Möglichkeit, Sonderurlaub nehmen zu können
  • (Vollzeitnahe) Teilzeitmodelle
  • Möglichkeiten der Mobilen Arbeit
  • Rücksicht bei der Urlaubs- und Überstundenplanung
  • Versetzung an Arbeitsplätze mit höherer Zeitsouveränität
  • situativ angepasste Schichtmodelle
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Praxisbeispiele

IHK Forum Rhein-Main Vereinbarkeit von Familie und Beruf:

Unternehmensbeispiele zur Familienfreundlichkeit


Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Teilzeit- und Befristungsgesetz

Pflegezeitgesetz

Familienpflegezeitgesetz

Musterformulare für Pflegezeit- und Familienpflegezeit


Netzwerke und Initiativen

Hess Ministerium für Soziales und Integration:
Initiative Beruf und Pflege vereinbaren

Website: Pflege in Hessen

Netzwerk Erfolgsfaktor Familie

Familienatlas Hessen

Wege zur Pflege - Informationsportal

DGB-Projekt: Vereinbarkeit von Beruf und Familie gestalten

IHK Forum Rhein-Main Beruf und Familie


Weitere Informationen

Bundesministerium für Familien, Senioren,…: Leitfaden für eine erfolgreiche Beschäftigtenbefragung zu Familie und Beruf

Bundesministerium für Familien, Senioren,...: Geht doch! So gelingt die Vereinbarkeit von Familie und Beruf

Bundesministerium für Familien, Senioren,…: Unternehmensmonitor Familienfreundlichkeit 2016

DGB: Pflegesensible Arbeitszeitgestaltung

Beruf und Familie: Stufenplan für eine pflegesensible Personalpolitik

Reuyß et al. (2013): Pflegesensible Arbeitszeiten: Arbeitszeitrealitäten und -bedarfe von pflegenden Beschäftigten

Malteser Hilfsdienst: Betriebliche Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Pflege

Schneider et al (2011): Betriebliche Folgekosten mangelnder Vereinbarkeit von Beruf und Pflege



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Links

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Projekt Arbeitszeitgewinn

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