Rund 1,25 Mio. Menschen werden in Deutschland zu Hause gepflegt (Stand 2013, Statistisches Bundesamt). In weniger als 20 Jahren, so die Prognose, wird die Zahl der Pflegebedürftigen die Zahl der Kinder unter sechs Jahren übersteigen. Von den 40 bis 59-jährigen, die einen Familienangehörigen pflegen, sind rund fast 80% erwerbstätig, die Mehrzahl in Vollzeit (siehe Abbildung).
Die Bewertung der aktuellen Angebote für erwerbstätige Pflegende fällt jedoch ernüchternd aus:
Die Mehrzahl der Bevölkerung, insbesondere aber der pflegenden Erwerbstätigen sind der Meinung, dass sich Beruf und Pflege nicht gut miteinander vereinbaren lassen.
Warum Pflegearbeit sich von Kindererziehung unterscheidet...
Wenn für Erwerbstätige eine Pflegesituation eintritt, unterscheidet sich die Lage für sie und den Arbeitgeber spürbar von der Geburt eines Kindes:
Die Erwerbstätigen erleben die Pflegesituation oft als belastend und wollen dennoch nicht auf den Beruf verzichten. Dies hat einerseits finanzielle Gründe. Aber auch die Abwechslung und Normalität des Berufsalltags und die Anerkennung, die sie im Beruf erhalten, spielen eine wichtige Rolle (vgl. Reuyß et al 2013). Dennoch lavieren pflegende Erwerbstätige oft an ihrer persönlichen Leistungsgrenze, denn Pflegeaufgaben verschlingen oft wesentliche Anteile der freien Zeit, die eigentlich zur persönlichen Erholung wichtig wäre. Einer Studie der Siemens Betriebskrankenkasse zufolge haben pflegende Erwerbstätige rund 50% häufiger schwere oder chronische Erkrankungen als der Durchschnitt der Versicherten (SBK 2011).
... wegschauen kann teuer werden ...
Die Erwerbstätigen erleben die Pflegesituation oft als belastend und wollen dennoch nicht auf den Beruf verzichten. Dies hat einerseits finanzielle Gründe. Aber auch die Abwechslung und Normalität des Berufsalltags und die Anerkennung, die sie im Beruf erhalten, spielen eine wichtige Rolle (vgl. Reuyß et al 2013). Dennoch lavieren pflegende Erwerbstätige oft an ihrer persönlichen Leistungsgrenze, denn Pflegeaufgaben verschlingen oft wesentliche Anteile der freien Zeit, die eigentlich zur persönlichen Erholung wichtig wäre. Einer Studie der Siemens Betriebskrankenkasse zufolge haben pflegende Erwerbstätige rund 50% häufiger schwere oder chronische Erkrankungen als der Durchschnitt der Versicherten (SBK 2011).
Doch nicht nur die Beschäftigten leiden unter der Situation. Auch für Unternehmen können hohe Kosten entstehen, wenn sie sich nicht aktiv um gute Lösungen bemühen: Einer Studie zufolge betragen die betrieblichen Folgekosten pro Beschäftigtem mit Pflegeaufgaben rund 14.000 EUR/Jahr. Kosten, die vermeidbar wären, denn Hauptkostenfaktoren sind erhöhte Krankheitszeiten, Kündigung und eine verminderte Leistungsfähigkeit (Schneider et al. 2011).
... und die Maßnahmen naheliegend sind
Im Grund unterstützen alle Angebote, die das Thema enttabuisieren ("Darüber kann bei uns geredet werden") und die die Leistungsfähigkeit der betroffenen Beschäftigten erhalten. Dazu gehören im Hinblick auf die Arbeitszeit:
Neben diesen Arbeitszeitregelungen können Arbeitgeber betroffene Beschäftigte unterstützen, indem sie Maßnahmen in der Arbeitsorganisation treffen, wie beispielsweise
Geschulte und sensibilisierte Vorgesetzte unterstützen ihre Beschäftigten und suchen das Gespräch und gemeinsame Lösungen, um die Gesundheit ihrer Beschäftigten zu erhalten.
Gesetzliche Maßnahmen: Das Pflegezeitgesetz
Das Pflegezeitgesetz verfolgt das Ziel, Beruf und Pflege besser miteinander vereinbaren zu können. Das sind die wesentlichen Regelungen:
Gesetzliche Maßnahmen: Familienpflegezeit
Seit dem 1. Januar 2015 gilt ein Rechtsanspruch auf Familienpflegezeit. Die Regelungen im Überblick:
Beschäftigte mit Pflegeaufgaben brauchen ein kooperatives Arbeitsumfeld. Lösungsorientierte Führungskräfte und eine verständnisvolle Unternehmenskultur schaffen den Rahmen für einvernehmliche Lösungen. Folgende Maßnahmen der Arbeitszeitgestaltung tragen zum Erhalt der Leistungsfähigkeit der Beschäftigten bei:
Wie familien- und pflegefreundlich ist Ihr Arbeitszeitmodell?