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Rufbereitschaft/Rufdienst

Kurzbeschreibung

Wir alle kennen (und schätzen) den Handwerkerservice, die Hebamme, die Pfarrerin oder den Bestatter, die zu jeder Tag- und Nachtzeit ansprechbar sind. Auch Instandhalter von Maschinen und Ärzte und Pflegepersonal arbeiten oft in Rufbereitschaft. Rufbereitschaft, auch Rufdienst oder Notdienst genannt, kommt demnach in vielen Berufszweigen, besonders oft aber in Dienstleistungsberufen vor.

Unter Rufbereitschaft versteht man dabei die Verpflichtung, sich in der Freizeit jederzeit für die Arbeit bereit zu halten und innerhalb kurzer Zeit am Arbeitsplatz erscheinen zu können, um seine Arbeit aufzunehmen. Die rechtliche Abgrenzung zwischen Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft finden Sie hier.

Im Arbeitszeitreport der BAuA 2016 beschrieben 8% der befragten Beschäftigten, dass sie in Rufbereitschaft arbeiten. Mehr als ein Viertel davon arbeitete dabei nicht mehr als zwei Tage im Monat in Rufbereitschaft, ein knappes Viertel aber 16 Tage und mehr! Krankenpflegekräfte und Fachärzte sind die Berufsgruppe, die am häufigsten Rufbereitschaft hat (Arbeitszeitreport 2016).

Beispiel 1: Bank

Beispielbeschreibung: Alle Mitarbeiter im Rufdienst, Abstimmung anhand einer Telefonliste.

Positiv: Die geringe Häufigkeit, in der ein Einsatz erforderlich ist und die breite Anzahl an Beschäftigten, die eingesetzt werden können. Dadurch reduziert sich die Zahl der Einsätze/Beschäftigten.
Negativ: Fehlende Regelung, wann der/die Beschäftigte am Folgetag im Unternehmen erscheinen soll (gesetzlich vorgegebene Ruhezeit wird unter Umständen nicht eingehalten). 

Anstelle einer Telefonliste könnte die Rufbereitschaft auch reihum an bestimmte Beschäftigte vergeben werden. Bei Einsätzen in der Nacht könnte ein Tandem für mehr Sicherheit sorgen. Diese Aspekte sollten mit den Beschäftigten abgestimmt werden.

Beispiel 2: Logistik-Dienstleister

Beispielbeschreibung: Fester Turnus des Rufdienstes unter 6 Beschäftigten.

Positiv: Die Rufbereitschaft ist klar geregelt und kommt nur alle sechs Wochen vor. Die Vergütung ist fair.

Negativ: Die Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (in diesem Fall zwischen dem Rufdienst und dem Beginn der Spätschicht) wird nicht eingehalten. Auch die maximale Arbeitszeit von 10 Stunden/Tag kann durch den Rufdienst überschritten werden.

Rufbereitschaft aus Arbeitgebersicht

Vorteile

  •  Angebote mit hohem Kundenservice sind möglich ("Jederzeit erreichbar")
  • Versorgungssicherheit der Kunden bzw. Arbeitsfähigkeit von Maschinen kann sicher gestellt werden (sowohl im Öffentlichen Dienst als auch in der Privatwirtschaft)
  • geringere Lohnkosten als bei Schichtarbeit, da bei Rufbereitschaft nur der tatsächliche Arbeitseinsatz bezahlt werden muss
  • hilft, Schichtarbeit zu vermeiden, wenn der Arbeitsbedarf nur punktuell vorhanden ist (arbeiten nur dann, wenn Arbeit erforderlich ist)
  • hilft, Wochenendarbeit zu vermeiden, wenn der Arbeitsbedarf nur punktuell vorhanden ist

Nachteile

  • Rufbereitschaft ist bei Beschäftigten nicht sehr beliebt, kann die Arbeitgeber-Attraktivität beeinträchtigen, wenn die Rufdienste zu häufig anfallen
  • Rufbereitschaft muss geplant und organisiert werden, um den Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes zu entsprechen (siehe unten)
  • Um Rufbereitschaft rund um die Uhr zu gewährleisten, sind mehrere Beschäftigte mit vergleichbarer Qualifikation erforderlich
  • Erfolgt die Rufbereitschaft in einer normalen Arbeitswoche, müssen vor oder nach einem Einsatz in der Rufbereitschaft Ruhezeiten von 11 Stunden sicher gestellt werden - dies verzögert möglicherweise den Arbeitsbeginn am Folgetag und kann zu organisatorischen Problemen am Folgetag führen
  • Der Einsatz in der Rufbereitschaft zählt als Arbeitszeit. Während einer regulären Arbeitswoche muss daher darauf geachtet werden, dass die Höchstarbeitszeit von 10 Stunden am Tag nicht überschritten wird

Rufbereitschaft aus Beschäftigtensicht

Vorteile

  • Durch Rufdienste kann vermieden werden, dass Beschäftigte in einem festen Schichtdienst am Abend oder am Wochenende arbeiten müssen, dies ist der wesentliche Nutzen von Rufdiensten aus Beschäftigtensicht
  • Im Unterschied zum Bereitschaftsdienst können die Beschäftigten sich an einem Ort ihrer Wahl aufhalten und damit privaten Interessen bedingt nachgehen
  • Im Unterschied zur ungeregelten Organisation einer Erreichbarkeit für Kunden oder Kollegen ist klar definiert, wer wann im Rufdienst erreichbar sein muss und wann tatsächlich "frei" ist

Nachteile

  • Rufdienste schränken die Freizeitgestaltung ein, da die betreffende Person innerhalb eines definierten Zeitraums ihren Arbeitsplatz erreichen können muss
  • Rufdienste werden dennoch oft nicht entlohnt
  • Rufdienste schränken nach aktuellem Forschungsstand die Erholungsfähigkeit der Beschäftigten im Rufdienst ein, auch wenn kein tatsächlicher Arbeitseinsatz erfolgt
  • Bei tatsächlichem Einsatz in der Nacht oder am Wochenende wird die Regenerationszeit unterbrochen

Das sollten Sie beachten

Klicken Sie auf die Schlagworte, um zu erfahren, was Sie bei der Einführung beachten sollten. Die Empfehlungen sind überwiegend angelehnt an "Rufdienste. Eine Handlungshilfe zur positiven Gestaltung" der BAuA.

Arbeitsrecht

  • Es gilt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG).
  • In vielen Tarifverträgen wird die Rufbereitschaft geregelt - bei Tarifbindung sollte daher stets das Tarifvertrag überprüft werden.
  • Die Zeit in Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit und ist entsprechend auch nicht vergütungspflichtig, solange kein Einsatz erfolgt. Der Arbeitseinsatz hingegen zählt als Arbeitszeit. In etlichen Tarif- oder Betriebsvereinbarungen wird den Beschäftigten jedoch eine Mindeststundenzahl pro Einsatz garantiert und vergütet, gleich wie lange ein Einsatz dauert. Vielfach werden auch die Wegezeiten entlohnt.
  • Die tägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden darf auch bei Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 10 Stunden an einem Tag nicht überschreiten dürfen. Bei häufigen Einsätzen in der Rufbereitschaft muss daher der reguläre Arbeitseinsatz reduziert werden.
  • Die wöchentliche Höchstarbeitszeit darf ebenfalls durch Rufbereitschaft nicht überschritten werden (§3 ArbZG). Das bedeutet, dass die reguläre Arbeitszeit und die Arbeitszeit in der Rufbereitschaft zusammen 60 Stunden in einer Woche nicht überschreiten dürfen. Arbeitszeit, über 48 Stunden/Woche hinaus muss innerhalb von 6 Monaten wieder auf eine maximale 48-Stunden-Woche reduziert werden.
  • Eine ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen muss auch bei Rufbereitschaft gewährleistet werden (§5 ArbZG). Das bedeutet, dass ein abendlicher Einsatz den Arbeitsbeginn am Folgetag nach hinten versetzt. Wer von 22:00 bis 23:00 einen Arbeitseinsatz hat, darf frühestens um 10:00 Uhr am Folgetag wieder im Einsatz sein.
  • Auch bei Rufbereitschaft gilt das Gebot der Sonn- und Feiertagsruhe (§9 ArbZG) sowie das Gebot von mindestens 15 freien Sonntagen im Jahr (§11 ArbZG).
  • Insbesondere geblockte Rufdienste über ein ganzes Wochenende hinweg sollten nur dann gewählt werden, wenn trotzdem über den Zeitraum von 2 Wochen (Arbeitswoche - Wochenende . Arbeitswoche) genügend Regenerationszeiten zur Verfügung stehen.

Wirtschaftlichkeit

  • Empfehlung: zur sinnvollen Gestaltung der Rufbereitschaft sollten über einen repräsentativen Zeitraum hinweg Häufigkeit und Dauer der Einsätze in der Rufbereitschaft überprüft werden.
  • Rufbereitschaft ist dann wirtschaftlich sinnvoller als Schichtarbeit, wenn ein Einsatz eher unregelmäßig eintritt und deutlich weniger Arbeitszeit erfordert als eine reguläre Schicht.
  • Da jeder Arbeitseinsatz in der Rufbereitschaft als Arbeitszeit zählt, führt ein häufiger Arbeitseinsatz in der Rufbereitschaft zu Verwerfungen im regulären Dienstplan. Ein Einsatz am späten Abend verschiebt beispielsweise den Arbeitsbeginn am Folgetag nach hinten (11 Stunden Ruhezeit), die Person steht dann nicht wie geplant zur Verfügung. Ein häufiger Einsatz kann auch dazu führen, dass die tägliche Höchstarbeitszeit regelmäßig überschritten wird, die tägliche Arbeitszeit müsste in diesem Fall reduziert werden. In solchen Fällen sollte geprüft werden, inwieweit z.B. eine reguläre Spätschicht betriebswirtschaftlich sinnvoller ist.
  • In die Abwägung sollten Aspekte wie gesetzliche Vorgaben und Vorschriften des Kunden sowie wettbewerbstechnische Aspekte ebenso einfließen wie Kosten der Rufbereitschaft und Effekte von Rufbereitschaft auf Arbeitsmotivation und Gesundheit (siehe unten).
  • Kleinere Betriebe, bei denen nur wenige Beschäftigte für den Rufdienst fachlich in Frage kommen, sollten überprüfen, ob sie gemeinsam mit anderen Unternehmen einen Rufdienst-Pool bilden oder bestimmte Leistungen outsourcen können.
  • Die Personalkapazitätsplanung sollte die durchschnittliche Häufigkeit und Dauer von Rufdiensten berücksichtigen (Rufdienst als Teil der Arbeitszeit, nicht als ungeplante zusätzliche Arbeitszeit), damit es nicht zu Überstunden kommt, die im regulären Betrieb nicht mehr abgebaut werden können.

Gesundheit

  •  Je anspruchsvoller und zeitlich belastender die reguläre Arbeit ist, desto geringer sollte der Umfang zusätzlicher Rufbereitschaft sein.
  • Je häufiger eine Person im Rufdienst gerufen wird, desto häufiger verkürzen sich die Regenerationsphasen, bei nächtlichen Einsätzen auch der Schlaf. Es kann zu ähnlichen gesundheitlichen Belastungen kommen wie in der Nacht- und Schichtarbeit.
  • In der Forschung wird von unterschiedlichen Möglichkeiten der Kompensation der Zusatzbelastung berichtet. Laut Arbeitszeitreport 2016 (S. 71ff) unterscheidet sich die gesundheitliche Gesamtsituation der Beschäftigten mit Rufbereitschaft durch häufigere Rücken- und Kreuzschmerzen sowie Erschöpfungssymptome. Andere Forschungsergebnisse weisen darauf hin, dass Beschäftigte in Phasen mit Rufbereitschaft schlechter regenerieren und schlafen, sie sind permanent auf "hab acht". Empfehlung: Beschäftigte mit gesundheitlichen Problemen mit nächtlichem Rufdienst sollten von diesem befreit werden.
  • Bei häufigen Einsätzen in einer nächtlichen Rufbereitschaft sollten die Empfehlungen für Nachtarbeit berücksichtigt werden, insbesondere die Faustregel: "Nicht mehr als 3 Nachtschichten hintereinander".
  • Rufbereitschaft kann entsprechend dazu führen, dass Beschäftigte auch in der regulären Arbeitszeit nicht voll einsatzfähig sind, sofern entsprechende Freizeit zur Kompensation fehlt. Empfehlung: bei häufigem Rufdiensteinsatz dafür sorgen, dass zeitnah Zeit zum Regenerieren ist, beispielsweise durch zusätzliche freie Tage, die regulär in die Dienstzeitgestaltung eingeplant werden.

Arbeitgeber-Attraktivität

  • Bei der Verteilung des Rufdiensts sollte die reguläre Wochenarbeitszeit berücksichtigt werden. Beschäftigte in Teilzeit sollten prozentual seltener in Rufbereitschaft eingeteilt werden, außer, es besteht die Bereitschaft oder ein Konsens, mehr Dienste zu leisten.
  • Der Rufdienst sollte langfristig geplant werden, damit Beschäftigte ihre Freizeit entsprechend gestalten können.
  • Es empfiehlt sich, einen selbst organisierten Tausch der Rufdienste zwischen den Beschäftigten zu ermöglichen - erfahrungsgemäß beherrschen Beschäftigte das Planen des Rufdiensts selbst am Besten.
  • Der Rufdienst wird erleichtert, wenn die Beschäftigten einen Dienstwagen und ein Mobiltelefon des Arbeitgebers zur Verfügung haben, die sie im Rahmen der Rufbereitschaft auch für private Zwecke nutzen können. Dadurch erhöht sich die räumliche Mobilität während der Rufbereitschaft.
  • Dienstwagen sollten erst zum darauffolgenden regulären Arbeitseinsatz abgegeben werden müssen, sodass die Ruhezeit dadurch nicht unterbrochen wird. Das bedeutet, dass das Fahrzeug nicht in den regulären Arbeitseinsatz eingeplant ist.
  • Das selbe gilt für Übergabeprotokolle: Sie sollten möglichst schriftlich erstellt und weitergeleitet werden können, damit die Beschäftigten mit Rufbereitschaft nicht morgens zur Übergabe anwesend sein müssen.
  • Ausgefallene Arbeitsstunden am Folgetag aufgrund eines Einsatzes am Abend oder in der Nacht zuvor sollten nicht als Minusstunden verbucht werden, weil dies als negative Sanktion für einen eigentlich arbeitgeberfreundlichen Einsatz empfunden wird.

Familie

  • Für Beschäftigte mit Familienaufgaben kann es erhebliche Probleme bereiten, die Betreuung kleiner Kinder während des Rufdienstes (zusätzlich zur normalen Arbeitszeit) zu gewährleisten. Daher sollte bei der Einteilung von Rufdiensten auf Familienaufgaben Rücksicht genommen werden, beispielsweise, indem Eltern mit kleineren Kindern oder Menschen mit Pflegeaufgaben zeitlich befristet seltener zum Rufdienst eingeteilt werden oder die Rufdienstzeiten selbst auswählen können.
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Checkliste Rufbereitschaft

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Rufbereitschaft in Arbeitszeitrecht

Schichtarbeit


Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Betriebsverfassungsgesetz 

Jugendarbeitsschutzgesetz 

Mutterschutzgesetz 


Mehr Informationen

BAuA: Rufdienste - eine Handlungshilfe zur positiven Gestaltung BAuA: Arbeitszeitreport 2016

Hans Böckler Stiftung: Rufbereitschaft. Kurzauswertung von Betriebs- und Dienstvereinbarungen, 2015

Hans Böckler Stiftung: Gestaltungsraster für Rufbereitschaft, 2015


Expertenwissen

Nicol, A.; Botterill, J. (2004): On-Work and Health (englisch)

Schult, M.; Tschopp, V.: Freizeitstress - wenn die Arbeit ständig ruft (DIW Berlin, 2012)


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