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Homeoffice

Kurzbeschreibung

Homeoffice - ein Thema mit  Hochkonjunktur, das aber eigentlich gar nicht so neu ist. Schließlich arbeiten wir im Grunde erst seit Einführung der Industrialisierung nicht mehr dort, wo wir leben. Mit der flächigen Verbreitung von Smartphones, Tablets und Laptops eröffnen sich jedoch wieder neue Möglichkeiten, auch außerhalb der Räumlichkeiten des Arbeitgebers unserer Erwerbstätigkeit nachzukommen.

70% der Beschäftigten wünschen sich aktuellen Umfragen zufolge Möglichkeiten, auch zu Hause arbeiten zu können, um Wegezeiten zu sparen, konzentrierter zu arbeiten oder Beruf und private Aufgaben besser vereinbaren zu können - de facto können es nur knapp 10%.

Dabei kann mobiles Arbeiten Beschäftigten die Vereinbarkeit von Familie und Beruf erleichtern oder lange Pendelzeiten ersparen und damit zur Gesunderhaltung von Beschäftigten beitragen. Arbeiten von zu Hause ist dabei nicht nur in klassischen Büroberufen möglich, sondern auch in vielen Arbeitsbereichen, in denen Arbeiten dokumentiert und ausgewertet werden müssen, also beispielsweise auch in der Pflege, in der Montage oder in manchen Tätigkeitsbereichen der Produktion (Dokumentation von Abläufen, Überarbeitung von ISO-Unterlagen etc.).

Varianten

Unter Homeoffice versteht man im Sprachgebrauch - in Abgrenzung zur Teleheimarbeit - das gelegentliche Arbeiten an einem anderen Arbeitsplatz als dem Gebäude des Arbeitgebers. Im Unterschied zur Teleheimarbeit definiert der Gesetzgeber beim gelegentlichen Homeoffice weniger strenge Erwartungen an die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes. Dies wurde in der Novelle der Arbeitsstättenverordnung mit der Definition des Telearbeitsplatzes ausdrücklich festgelegt.

Unter Teleheimarbeitsplätze versteht der Gesetzgeber vom Arbeitgeber für einen festgelegten Zeitraum eingerichtete Bildschirmarbeitsplätze im Privatbereich der Beschäftigten. Telearbeit erfordert klare Rahmenbedingungen zwischen Arbeitgeber und Beschäftigten:

Ein Telearbeitsplatz ist vom Arbeitgeber erst dann eingerichtet, wenn Arbeitgeber und Beschäftigte die Bedingungen der Telearbeit arbeitsvertraglich oder im Rahmen einer Vereinbarung festgelegt haben und die benötigte Ausstattung des Telearbeitsplatzes mit Mobiliar, Arbeitsmitteln einschließlich der Kommunikationseinrichtungen durch den Arbeitgeber oder eine von ihm beauftragte Person im Privatbereich des Beschäftigten bereitgestellt und installiert ist (§2 (7) ArbStättV).

Im Gegensatz zum Begriff Homeoffice haben wir es hier also mit einem regelmäßigen Arbeiten von zu Hause aus zu tun. Der Arbeitsplatz wird dann vom Arbeitgeber eingerichtet und unterliegt zum Schutz der Gesundheit der Beschäftigten den ergonomischen Anforderungen eines Bildschirmarbeitsplatzes.

Modell aus Arbeitgebersicht

Vorteile

  • Bessere Erreichbarkeit und effizienteres Arbeiten bei Beschäftigten, die viel unterwegs sind (Vertrieb, Projektleiter, Monteure,…)
  • Attraktive Arbeitsbedingungen schaffen, insbesondere für Pendler und Beschäftigte mit Familien- und Pflegeaufgaben
  • Vermeiden von Arbeitsausfällen, wenn Beschäftigte tageweise zu Hause sein müssen, weil ein Handwerker kommt, das Kind krank ist etc.
  • Beschäftigte können an das Unternehmen gebunden werden, die sonst kündigen oder Arbeitszeit reduzieren
  • Höhere Produktivität, wenn Beschäftigte konzentrierter an einem Thema arbeiten können
  • Einsparen von Bürofläche/Mitarbeiter, wenn sich durch das Homeoffice mehrere Beschäftigte die Büroarbeitsplätze teilen

Nachteile

  • Beschäftigte sind für Absprachen und Gespräche seltener im Büro
  • Mehr Koordinations- und Organisationsaufwand
  • Gefahr, dass Austausch und Betriebsklima leiden, wenn zu viele Beschäftigte außerhalb des eigentlichen Arbeitsplatzes tätig sind
  • Infrastruktur muss Homeoffice/Mobiles Arbeiten ermöglichen, dazu gehören auch Vorgaben zum Datenschutz
  • Geeignete IT-Infrastruktur muss zur Verfügung gestellt werden
  • Führungskultur muss sich ggf. anpassen (weg von Kontrolle, hin zu Zielorientierunug)
  • Nicht jeder Arbeitsplatz ist für Homeoffice/Mobiles Arbeiten geeignet, Gefahr der Ungleichbehandlung
  • Nicht jede/r Beschäftigte ist für Homeoffice/Mobiles Arbeiten geeignet, auch hier Gefahr der Ungleichbehandlung

Modell aus Beschäftigtensicht

Vorteile

  • Mehr Flexibilität im Tagesablauf möglich
  • Vermeiden von Wegezeiten, wenn tageweise von zu Hause gearbeitet werden kann
  • Vereinbarkeit von Beruf und privaten Verpflichtungen wie Pflege oder Kinderbetreuung werden erleichtert
  • Mehr Freiräume, wie die Arbeitszeit über den Tag verteilt werden kann

Nachteile

  • Gefahr des „always on“ – deutlich längere Arbeitszeiten als bei einem normalen Büroarbeitstag, damit verbunden geringere Erhol- und Abschaltzeiten
  • Geringere Kontakte zu Kolleginnen und Kollegen, Vorgesetzten. Arbeitsleistung und –umfang sind weniger transparent, Mehrarbeit ist unsichtbar, wenn sie nicht dokumentiert wird
  • Arbeit auch am Wochenende und am Abend, insbesondere wenn das mobile Endgerät auch privat genutzt wird

Das sollten Sie beachten

Klicken Sie auf die Schlagworte, um zu erfahren, was Sie bei der Einführung beachten sollten.

Arbeitsrecht

  • In Deutschland besteht kein Anspruch auf Homeoffice.
  • Ein Betriebsrat hat das Recht der Mitbestimmung zur Ausgestaltung der mobilen Arbeit (<link https: www.gesetze-im-internet.de betrvg __87.html external-link-new-window>§87 BetrVG).
  • Die Regeln sollten zwingend schriftlich und für alle verbindlich festgehalten werden (<link file:149 download>siehe Checkliste)
  • Bei gelegentlicher Arbeit im Homeoffice finden die Vorgaben der Arbeitsstättenverordnung für Teleheimarbeit keine Anwendung. Bei regelmäßiger, vertraglich vereinbarter Arbeit an einem Bildschirmarbeitsplatz zu Hause (Teleheimarbeit) muss der Arbeitgeber dort einen Arbeitsplatz einrichten, der der Arbeitsstättenverordnung entspricht (<link http: www.gesetze-im-internet.de arbst_ttv_2004 index.html external-link-new-window>Novellierung der Arbeitsstättenverordnung, 3.11. 2016).
  • Es gelten die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes (<link http: www.gesetze-im-internet.de arbzg external-link-new-window>ArbZG), insbesondere zur täglichen Höchstarbeitszeit (<link http: www.gesetze-im-internet.de arbzg __3.html external-link-new-window>§3 ArbZG), zu Pausen (§<link http: www.gesetze-im-internet.de arbzg __4.html external-link-new-window>4 ArbZG) und zu den Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen (<link http: www.gesetze-im-internet.de arbzg __5.html external-link-new-window>§5 ArbZG), sowie zur Aufzeichnung der Arbeitszeit (<link http: www.gesetze-im-internet.de arbzg __16.html external-link-new-window>§ 16 (2) ArbZG).

Wirtschaftlichkeit

  • Beim Arbeiten im Homeoffice sollten Leistungsziele statt Anwesenheit im Mittelpunkt stehen, damit die Erwartungen an die Arbeitsleistung zu Hause für beide Seiten nachvollziehbar sind.
  • Aspekte des Datenschutzes sollten zum Nutzen des Arbeitgebers zwingend geregelt werden. Insbesondere Firmengeheimnisse, Kundendaten und -informationen müssen auch zu Hause so geschützt werden, dass Missbrauch oder Diebstahl ebenso wie im Unternehmen verhindert werden können.
  • Beschäftigte sollten ggf. in Zeitmanagement und eigenständigem Arbeiten geschult werden, um einerseits die erforderlichen Ergebnisse zu erzielen und sich andererseits vor Überlastung zu schützen.

Gesundheit

  • Bei häufigerem Arbeiten im Homeoffice sollte durch geeignete Maßnahmen (z.B. eine Unterweisung der Beschäftigten, geeignete Endgeräte wie externe Tastatur, Maus etc.), darauf geachtet werden, dass der Arbeitsplatz ergonomischen Anforderungen entspricht.

Arbeitgeber-Attraktivität

  • Homeoffice wird von vielen Beschäftigten gewünscht.
  • Es sollte auf eine Gleichbehandlung aller Beschäftigten geachtet werden (keine intransparenten Einzelfallregelungen, kein "Nasenfaktor").
  • Soll das Angebot nicht für alle Beschäftigten gelten, sollten die Gründe, warum eine Person ins Homeoffice gehen kann, allgemeinverbindlich festgelegt sein. Gründe können z.B. sein:  Die Vermeidung von langen Fahrtstrecken, die Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Kinderbetreuung/Pflege, die Möglichkeit, konzentriert an Konzepten, Berichten, ... zu arbeiten.
  • Klare Regeln für das Arbeiten im Homeoffice sind dringend zu empfehlen. Dazu gehören beispielsweise geregelte Zeiten der Erreichbarkeit für beide Seiten, ein arbeitsförderliches Arbeitsumfeld im Homeoffice, Anwesenheitszeiten im Büro für Besprechungen, Einhalten der arbeitsvertraglich vereinbarten Arbeitszeit etc.

Familie

  • Homeoffice kann zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf beitragen und wird daher von vielen Beschäftigten mit Familienverantwortung gewünscht. 
  • Voraussetzung dafür sind klare Regelungen zur täglichen Erreichbarkeit und die Möglichkeit, Familien- und Berufszeiten auch zu Hause zu trennen.
  • Arbeitszeitrecht
  • Arbeitszeitmodelle im Überblick
  • Gleitzeit
  • Arbeitszeitkonto
  • Versetzte Arbeitszeiten
  • Jahresarbeitszeit
  • Funktionszeit
  • Vertrauensarbeitszeit
  • Schicht- und Nachtarbeit
  • Teilzeit
  • Homeoffice
  • Rufbereitschaft
  • Zeitwertkonten
  • Sabbatical
  • Arbeitszeit und Gesundheit
  • Arbeitszeit in Lebenslagen

Checkliste Homeoffice/Teleheimarbeit

PDF ansehen


Praxisbeispiel

INOSOFT AG

zum Praxisbeispiel

Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Betriebsverfassungsgesetz 

Arbeitsschutzgesetz

Arbeitsstättenverordnung (2016)


Mehr Informationen

Hans Böckler Stiftung: Inhalte Betriebsvereinbarung Teleheimarbeit

KOFA: Handlungsempfehlungen Flexible Arbeitszeitmodelle

eaf: Flexibles Arbeiten in Führung

 


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Tel:  0 61 07 / 9 65 93-00
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Gefördert bis 2016

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: BAuA

Projekt Arbeitszeitgewinn

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