Die Funktionszeit ist eine Variation der Gleitzeit, die den Beschäftigten noch mehr Freiheit bietet, denn die Kernzeit entfällt. Statt einer verbindlichen Anwesenheitspflicht jedes einzelnen Beschäftigten setzt das Modell auf die garantierte Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs, denkt also von der Arbeitsaufgabe her.
Das wesentliche Kernelement dieses Modells sind daher gut definierte Anforderungen an die Funktionsfähigkeit des Arbeitsbereichs. Geeignet ist die Funktionszeit daher für alle Bereiche in Unternehmen, in denen sich Menschen gegenseitig in ihren Aufgaben vertreten können. Funktionszeit wird besonders häufig eingesetzt im Dienstleistungsbereich, im Sozialwesen und in der Verwaltung, funktioniert aber auch in der Produktion, sofern diese in Gruppenarbeit organisiert ist.
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Unter Berücksichtigung dieser Vorgabe regelt das jeweilige Team seine Arbeitszeiten autonom. Die Beschäftigten können (in Abstimmung mit dem Vorgesetzten) alles vereinbaren, worauf sie sich im Team einigen können – vorausgesetzt, die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes und ggf. des Tarifvertrags werden eingehalten.
Voraussetzung für eine Funktionszeit ist ein gut funktionierendes Team, denn die Beschäftigten müssen in der Lage sein, sich kooperativ über die Verteilung ihrer Arbeitszeit zu einigen. Die Vorgesetzten übernehmen lediglich eine moderierende Funktion und greifen nur in strittigen Fällen ein. Sie übertragen damit eine erhebliche Verantwortung auf das Team. Erforderlich ist außerdem ein Arbeitszeitkonto, um Mehr- oder Minderarbeit ausgleichen zu können.
Funktionszeit kann auch mit Gleitzeit kombiniert werden.
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