Suche Menü

Die neutrale und unabhängige Wissens- und Infoplattform für eine dauerhaft erfolgreiche und gemeinsame Arbeitszeitgestaltung

„Arbeitszeit klug gestalten“
ist ein Teil der Initiative
„Arbeitswelt Hessen“.
arbeitswelt.hessen.de

  • Praxisbeispiele
    • Zurück
    • Habig Supermärkte
    • Inosoft AG
    • Haas und Co Magnettechnik
    • Baumgarten GmbH
    • Taunus Sparkasse
    • Agentur Fauth Gundlach und Hübl
  • Alles zu Arbeitszeitgestaltung
    • Zurück
    • Arbeitszeitrecht
      • Zurück
      • Überblick relevante Gesetze
      • Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
      • Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
      • Tägliche Arbeitszeiten
      • Überstunden und Mehrarbeit
      • Pausenregelungen
      • Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
      • Wochenenden und Feiertage
      • Nacht- mit Schichtarbeit
      • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
      • Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten
      • Regelungen für Jugendliche
      • Regelungen für Schwangere und Stillende
      • Teilzeitarbeit
    • Arbeitszeitmodelle im Überblick
      • Zurück
      • Gleitzeit
      • Arbeitszeitkonto
      • Versetzte Arbeitszeiten
      • Jahresarbeitszeit
      • Funktionszeit
      • Vertrauensarbeitszeit
      • Schicht- und Nachtarbeit
      • Teilzeit
      • Homeoffice
      • Rufbereitschaft
      • Zeitwertkonten
      • Sabbatical
    • Arbeitszeit und Gesundheit
      • Zurück
      • Dauer der Arbeitszeit
      • Lage der Arbeitszeit
      • Flexibilität der Arbeitszeit
      • Einfluss auf Arbeitszeiten
    • Arbeitszeit in Lebenslagen
      • Zurück
      • Arbeitszeit und Alter
      • Arbeitszeit und Leben mit Kindern
      • Arbeitszeit und Pflege
  • Selbst checken
  • Beratung und Weiterbildung
    • Zurück
    • Über das RKW Hessen
    • Beratung
  • „Arbeitszeit klug gestalten“
    ist ein Teil der Initiative
    „Arbeitswelt Hessen“.
    arbeitswelt.hessen.de

Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst und Arbeitsbereitschaft

Der Schlüsselnotdienst, die IT-Servicekraft, der Rettungssanitäter oder die Krankenschwester einer Pflegeeinrichtung – sie alle werden immer wieder auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeit oder zu besonderen Einsätzen benötigt. Für solche Fälle richten viele Unternehmen Rufbereitschaft, Bereitschaftsdienst oder Arbeitsbereitschaft ein. Diese Dienste unterscheiden sich wie folgt:

Rufbereitschaft

Von Rufbereitschaft spricht man, wenn die Beschäftigten ihren Aufenthaltsort selbst bestimmen können und sich nur für einen eventuellen Einsatz bereithalten müssen. In der Regel wird aber erwartet, dass man jederzeit in überschaubarer Zeit am Einsatzort sein kann, also zum Beispiel im Unternehmen oder beim Kunden. Rufbereitschaft gilt nicht als Arbeitszeit im Sinne des Arbeitszeitgesetzes. Tatsächliche Einsätze in der Rufbereitschaft gelten als Arbeitszeit und sind auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit anzurechnen. Dies gilt auch für Telefonate zu Hause am Abend, das Beantworten von Mails im Urlaub etc.

Bereitschaftsdienst

Beschäftigte im Bereitschaftsdienst halten sich in der Regel im Unternehmen oder in unmittelbarer Nähe auf, damit sie die Arbeit bei Bedarf sofort bzw. zumindest zeitnah aufnehmen können. Ein typisches Beispiel sind Feuerwehrangestellte, die auf der Wache die Nacht verbringen, aber dort schlafen können. Bereitschaftsdienst gilt in vollem Umfang als Arbeitszeit und muss daher bei der täglichen und wöchentlichen Arbeitszeit voll berücksichtigt werden.
Die Vergütung des Bereitschaftsdienstes richtet sich nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag, beziehungsweise gültigem Tarifvertrag oder Betriebs/Dienstvereinbarung.

Arbeitsbereitschaft

Bei der Arbeitsbereitschaft sind die betreffenden Beschäftigten im Zustand „wacher Achtsamkeit im Zustande der Entspannung“ am Arbeitsplatz anwesend. Sie sind jederzeit einsatzbereit. Ein Beispiel könnte eine Beschäftigte in einem Elektrizitätswerk sein, die beim Piepsen eines Überwachungsmonitors sofort aktiv werden muss, über längere Phasen aber keine Aufgaben zu erledigen hat. Arbeitsbereitschaft ist Arbeitszeit und muss im vollen Umfang auf die tägliche und wöchentliche Arbeitszeit angerechnet werden.

Die Vergütung richtet sich auch hier nach dem jeweiligen Arbeitsvertrag, beziehungsweise gültigem Tarifvertrag oder Betriebs/Dienstvereinbarung.

Bitte beachten

Die Einführung eines Bereitschaftsdienstes führt zur vorübergehenden Verlängerungen der betriebsüblichen Arbeitszeit. Sie ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG  mitbestimmungspflichtig.

Rufbereitschaft wird im Arbeitszeitgesetz nicht ausdrücklich erwähnt. Die Vorgaben des Arbeitszeitgesetzes gelten jedoch auch bei Rufbereitschaft. Besonders zu beachten sind dabei

  • die werktägliche Höchstarbeitszeit von 10 Stunden, die durch die reguläre Arbeitszeit und die Rufbereitschaft nicht überschritten werden darf (§3 ArbZG)
  • die ununterbrochene Ruhezeit von 11 Stunden zwischen zwei Arbeitstagen (§ 5 ArbZG)
  • das Verbot der Sonntagsarbeit (§9 ArbZG)
  • das Gebot von mindestens 15 arbeitsfreien Sonntagen im Jahr (§10 ArbZG)
  • die Aufzeichnungspflicht von Arbeitszeiten (§16 ArbZG)

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

  • Arbeitszeitrecht
  • Überblick relevante Gesetze
  • Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung, Arbeitsvertrag
  • Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?
  • Tägliche Arbeitszeiten
  • Überstunden und Mehrarbeit
  • Pausenregelungen
  • Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen
  • Wochenenden und Feiertage
  • Nacht- mit Schichtarbeit
  • Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst
  • Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten
  • Regelungen für Jugendliche
  • Regelungen für Schwangere und Stillende
  • Teilzeitarbeit
  • Arbeitszeitmodelle im Überblick
  • Arbeitszeit und Gesundheit
  • Arbeitszeit in Lebenslagen

Checkliste Rufbereitschaft

PDF ansehen


Rechtliche Aspekte

Literatur:

Definition Rufbereitschaft, vgl. Baeck, Deutsch: Arbeitszeitgesetz, §2 Begriffsbestimmungen Rd 45 ff

Definition Bereitschaftsdienst: vgl. Baeck, Deutsch: Arbeitszeitgesetz, §2 Begriffsbestimmungen Rd 41

Definition Arbeitsbereitschaft



  • Kontakt
  • Impressum
  • Datenschutz

Anschrift

RKW Hessen GmbH
Kleiner Kornweg 26-28
65451 Kelsterbach
Tel:  0 61 07 / 9 65 93-00
kelsterbach@rkw-hessen.de

Gefördert bis 2016

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: BAuA

Projekt Arbeitszeitgewinn

Cookieeinstellungen
X

Wir verwenden Cookies

Wir nutzen Cookies auf unserer Website. Einige sind notwendig, während andere uns helfen, diese Website und Ihre Erfahrung zu verbessern.

Ich akzeptiere

Individuelle Cookie Einstellungen

Nur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum

X

Datenschutzeinstellungen

Hier finden Sie eine Übersicht über alle verwendeten Cookies. Sie können Ihre Zustimmung zu ganzen Kategorien geben oder sich weitere Informationen anzeigen lassen und so nur bestimmte Cookies auswählen.

Notwendige Cookies

Diese Cookies ermöglichen grundlegende Funktionen und sind für die einwandfreie Funktion der Website erforderlich.

Cookie Informationen anzeigen

Cookie Informationen verbergen

PHPSESSID

wird verwendet, um den Benutzer wiedererkennen zu können

Anbieter:arbeitszeit-klug-gestalten
Cookiename:PHPSESSID
Laufzeit:1

Typo3 System Cookie

wird gebraucht, damit die Seite korrekt läuft

Anbieter:Typo3
Cookiename:be_*, fe_*
Laufzeit:365

Cookies für Externe Inhalte

Inhalte von Videoplattformen und Social Media Plattformen werden standardmäßig blockiert. Wenn Cookies von externen Medien akzeptiert werden, bedarf der Zugriff auf diese Inhalte keiner manuellen Zustimmung mehr.

Cookie Informationen anzeigen

Cookie Informationen verbergen

Youtube

Integriert Youtube Videos in den Seiteninhalt

Anbieter:Google
Cookiename:youtube
Laufzeit:365
Datenschutzlink:https://policies.google.com/privacy
Host:google.com

Speichern

ZurückNur notwendige Cookies akzeptieren

Datenschutzerklärung Impressum