Irgendwann eine Auszeit nehmen oder früher in Rente gehen und trotzdem Lohn erhalten – für viele Beschäftigte ist dies eine attraktive Vorstellung. Als Ersatz für die ehemalige Altersteilzeit hat der Gesetzgeber 2009 mit dem Flexi-II-Gesetz die Möglichkeit von Zeitwertkonten geschaffen. Mit Zeitwertkonten* kann Arbeitszeit über einen langen Zeitraum angespart und später als Freizeit genutzt werden. Aber Vorsicht: Das Vorgehen ist streng geregelt und der Einsatz ist nicht immer sinnvoll.
* auch Lebenarbeitszeitkonten, Langzeitarbeitszeitkonten
Das Modell besteht aus einer Ansparphase und einer Entnahmephase.
Ansparphase
Die Ansparphase kann sich über das gesamte Erwerbsleben der Beschäftigten erstrecken. In der Ansparphase können quasi alle Lohn- und Gehaltsbestandteile auf ein Zeitwertkonto eingezahlt werden:
In der Regel sind Zeitwertkonten freiwillige Angebote des Arbeitgebers. Entsprechend können Beschäftigte auch frei entscheiden, welche ihrer Gehalts-Bestandteile sie in welcher Höhe einzahlen wollen. Guthaben aus Überstunden oder nicht genommenem Urlaub werden auf Basis des aktuellen Stundensatzes in Geld umgerechnet und angelegt. Das Geld bleibt Eigentum des/der jeweiligen Beschäftigten.
Entnahmephase
In der Entnahmephase wird das Geld schrittweise ausgezahlt und ersetzt damit ganz oder teilweise das Gehalt. Vom Gesetz vorgeschrieben ist die Möglichkeit, mit dem Zeitguthaben Altersteilzeit oder einen Vorruhestand zu finanzieren. Je nach Vertragsvereinbarung mit dem Arbeitgeber kann das "Zeitsparbuch" beispielsweise auch für folgende Situationen genutzt werden:
Anspar- und Verwendungsquellen für Zeitwertkonten
Beispiel 1:
Mitarbeiter/in, 35 Jahre alt, Steuerklasse III,
Bruttogehalt 3.200 EUR monatlich (ca. 2.235 EUR netto)
Die Person zahlt monatlich 120,00 EUR aus dem Nettolohn in das Zeitwertkonto. Das entspricht ca. 285,00 EUR AG-Brutto.
Bis zum Ende des 61. Lebensjahres können damit fünf Freistellungsjahre angespart werden (Versicherungsprodukt mit Überschussbeteiligung) mit 70 % der letzten Bruttobezüge.
Beispiel 2:
Mitarbeiter/in, 58 Jahre alt, Steuerklasse III,
Bruttogehalt 3.200 EUR monatlich (= 2.235 € netto)
Die Person zahlt monatlich 750,00 EUR aus dem Nettolohn in das Zeitwert-Konto. Das entspricht 1.550,00 EUR AG-Brutto.
Ab dem 62. Lebensjahr können vier Jahre Vorruhestand angespart werden (Versicherungsprodukt mit Überschussbeteiligung).
Das Nettoeinkommen ab 58 bis 66 liegt dann bei 1.490,00 EUR; also 67 %.
(Die Beispiele stammen aus dem Webinar "Zeit auf der hohen Kante" am 1.12.2016 mit Uwe Werther, Geschäftsführer projektplan venture consult).
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