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Arbeiten in Nacht- und Schichtarbeit

Das sind die Grundregeln

Unter Nachtarbeit versteht das Gesetz Arbeit, die zwischen 23 Uhr und 6 Uhr geleistet wird und in diesem Zeitraum mehr als zwei Stunden dauert. 

Nachtarbeiter sind Beschäftigte, die Wechselschichten mit Nachtarbeit leisten oder mindestens 48 Tage im Jahr (also im Durchschnitt mindestens einmal wöchentlich) nachts arbeiten (§2 (2-5) ArbZG).

Beispiel

Ein Feuerwehrmann arbeitet viermal wöchentlich zwischen 18:00 Uhr und 2:00 Uhr nachts. Diese Tätigkeit ist Nachtarbeit, weil der Feuerwehrmann an jedem Arbeitstag drei Stunden in der Nacht arbeitet, nämlich zwischen 23:00 Uhr und 2:00 Uhr. 

Grafik zur Verdeutlichung des Beispiels "Nachtarbeit".

Es gelten dieselben Regeln wie bei Tagarbeit, allerdings mit folgenden Einschränkungen:

  • Dauert die Nachtarbeit mehr als 8 Stunden, muss die Mehrarbeit bereits innerhalb von vier Wochen ausgeglichen werden (statt innerhalb von 24 Wochen) (§6 (2) ArbZG) 
  • Das Unternehmen hat den Beschäftigten für die geleistete Nachtarbeit eine angemessene Zahl freier Tage oder einen Lohnzuschlag zu zahlen (§6 (5) ArbZG) 
  • Da Nacht- und Schichtarbeit zu den gesundheitsbelastenden Arbeitszeitmodellen gehören, schreibt der Gesetzgeber vor, dass diese nach gesicherten arbeitswissenschaftlichen Erkenntnissen gestaltet werden müssen (§6 (1) ArbZG). Die aktuellen Empfehlungen finden Sie hier.

Befreiung von Nachtarbeit

Nachtarbeitnehmer haben das Recht, sich vor Beginn der Beschäftigung in Nachtarbeit auf Kosten des Arbeitgebers arbeitsmedizinisch untersuchen zu lassen. Diese Untersuchung kann dann alle drei Jahre (ab einem Alter von 50 Jahren jährlich) wiederholt werden. Wird hier festgestellt, dass die Nachtarbeit die Gesundheit gefährdet, muss der Beschäftigte in den Tagdienst versetzt werden. 

Auch Beschäftigte, die ein Kind unter 12 Jahren alleine betreuen oder schwerpflegebedürftige Angehörige versorgen, haben das Recht, sich in den Tagdienst versetzen zu lassen. Ist dies aus Sicht des Arbeitgebers nicht möglich, hat der Betriebsrat das Recht, gehört zu werden und Lösungsvorschläge zu erarbeiten (§6 (4) ArbZG). 

Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats

Der Betriebsrat hat Mitbestimmungsrecht über die Lage und Dauer der Arbeitszeit und damit über das Schichtmodell (§87 (1) Ziff. 2 BetrVG). 

Keine Regel ohne Ausnahmen - auch im Arbeitszeitgesetz

Ausnahmen aufgrund von Tarifverträgen

In einem Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung, die auf einem Tarifvertrag beruht, kann Folgendes vereinbart werden:

  • Die Nachtarbeit kann über 10 Stunden verlängert werden, wenn in diese Zeit in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst fällt 
  • Der Ausgleichszeitraum für Mehrarbeit kann anders geregelt werden

Der Beginn des Nachtzeitraums (23 Uhr) kann innerhalb des Zeitraums 22 Uhr bis 24 Uhr verschoben werden (§7 (5) ArbZG). 

Ausnahmen aufgrund einer Bewilligung der Aufsichtsbehörde

Die Aufsichtsbehörde (in Hessen das Regierungspräsidium) kann längere Arbeitszeiten  in der Nacht bewilligen. Die Gründe sind analog zur Verlängerung der Arbeitszeit am Tag  (§15 (1) ArbZG):

  • kontinuierliche Schichtbetriebe, wenn die Beschäftigten dadurch mehr Freischichten haben
  • Bau- und Montagestellen
  • Saison- und Kampagnenbetriebe in der Saison

Regelungen für Jugendliche, Schwangere und Stillende

Für Jugendliche, Schwangere und Stillende ist Nachtarbeit verboten.

Die Regelungen für Jugendliche finden Sie auf der Seite über das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Die Regelungen für Schwangere und Stillende finden Sie auf der Seite über das Mutterschutzgesetz.

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

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Checkliste Schichtarbeit

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Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitszeitgesetz

Mutterschutzgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Betriebsverfassungsgesetz

Ansprechpartner zum Thema Arbeitszeitgesetz in den Regierungspräsidien:

Darmstadt

Gießen

Kassel


Mehr Informationen

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes



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Anschrift

RKW Hessen GmbH
Kleiner Kornweg 26-28
65451 Kelsterbach
Tel:  0 61 07 / 9 65 93-00
kelsterbach@rkw-hessen.de

Gefördert bis 2016

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: BAuA

Projekt Arbeitszeitgewinn

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