Immer mehr Menschen in Deutschland arbeiten in Teilzeit: 2015 waren es weit mehr als die Hälfte aller erwerbstätigen Frauen (57,8 Prozent) und 20 Prozent aller erwerbstätigen Männer, Tendenz steigend.
Der Begriff "Teilzeit" steht für eine Vielzahl von Arbeitszeitlösungen, die alle eines gemeinsam haben: Die Beschäftigten arbeiten durchschnittlich weniger Stunden pro Woche als eine vergleichbare Vollzeitkraft. Daraus ergeben sich für Arbeitgeber und Beschäftigte zahlreiche Varianten, die deutlich über die weit verbreitete 20-Stunden-Woche hinausgehen.
Wenn Teilzeitmodelle im Konsens von Unternehmensleitung und Beschäftigten vereinbart werden, stellen sie ein sehr wichtiges Instrument zur Arbeitgeber-Attraktivität und Familienfreundlichkeit dar und können auch wirtschaftlich interessant sein. Rechtliche Aspekte regelt das Teilzeit- und Befristungsgesetz.
Die tägliche Arbeitszeit wird gleichmäßig reduziert, Dauer und Länge der Arbeitstage liegen fest.
Beispiel: Eine Person in der Buchhaltung arbeitet Montag bis Freitag jeweils von 8.00 bis 13.00 Uhr.
Die wöchentliche Arbeitszeit wird reduziert, die Lage der Arbeitszeit ist aber variabel.
Beispiel: Eine Person in einem Bekleidungsgeschäft arbeitet 20 Stunden pro Woche. Diese 20 Stunden sind entweder verbindlich auf jeden Wochentag aufgeteilt (z.B. Montag und Dienstag 8 Stunden und Mittwoch 4 Stunden) oder sie werden je nach Arbeitsanfall und in Absprache mit der Person flexibel auf die Woche verteilt, also beispielweise immer am Dienstag 8 Stunden und am Mittwoch 4 Stunden, sowie einen Tag variabel entweder samstags oder montags.
Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit wird reduziert. Die Beschäftigten werden aber, je nach saisonaler Auslastung, entweder Vollzeit oder Teilzeit beschäftigt.
Beispiel: Eine Person mit einer 32-Stunden-Woche arbeitet in einer Gaststätte mit Biergarten. Im Sommer ist sehr viel mehr zu tun als im Winter. Die Person arbeitet von Mai bis August 42 Stunden in der Woche. Die so entstandenen 160 „Überstunden“ gleicht sie in den Monaten Januar bis April aus, in denen sie nur 22 Stunden arbeitet. Von September bis Dezember gilt die reguläre Arbeitszeit von 32 Stunden in der Woche.
Der Begriff "vollzeitnahe Teilzeitarbeit" umschreibt Wochenarbeitszeiten ab 30 Stunden. Der Teilzeitumfang liegt näher an der klassischen Vollzeitstelle als an der 50-Prozent-Teilzeitstelle. Dieses Modell wird intensiv in Zusammenhang mit der Vereinbarkeit von Familie und Beruf diskutiert. Eine vollzeitnahe Teilzeitarbeit ermöglicht auch Fach- und Führungskräften, anspruchsvolle Tätigkeiten in Teilzeit ausüben und dennoch Zeit für Familienaufgaben zu haben. Aber auch (z.B. ältere) Beschäftigte mit gesundheitlichen Beschwerden können von einer 4-Tage-Woche profitieren. Im Vergleich mit anderen EU-Ländern liegt Deutschland bei der Teilzeitarbeit für Führungskräfte deutlich unter dem Durchschnitt.
Beispiel: Eine Person arbeitet als Teamleitung in einem Entwicklungsbüro und wird mit 32 Stunden (80%) beschäftigt. Die Arbeitszeit kann sie sich relativ frei einteilen und situativ entscheiden, ob ein 6-Stunden-Tag oder ein freier Tag pro Woche hilfreicher wäre. In der Regel pendeln sich trotz der Entscheidungsfreiheit bestimmte Arbeitszeitroutinen ein. Besonders gut lassen sich Familienaufgaben und Beruf dann vereinbaren, wenn beide Elternteile in vollzeitnaher Teilzeit arbeiten.
Nicht ganz einfach, aber machbar - das gilt für Teilzeit in Schichtarbeit. In der Regel fällt es leichter, ganze freie Schichten einzuplanen als in jeder Schicht weniger Stunden zu leisten. Die konkrete Lösung muss aber immer im Einzelfall gesucht und gefunden werden.
Mögliche Ansätze sind:
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