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Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Das ist die Grundregel

Das Arbeitszeitgesetz gilt für alle volljährigen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einschließlich  den volljährigen Auszubildenden(§2 (2) ArbZG). Für Minderjährige gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz.

Das Arbeitszeitgesetz gilt nicht für:

  • Leitende Angestellte (= Angestellte, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind, die Prokura haben oder die weitreichende betriebliche Entscheidungen frei von Weisungen treffen dürfen, vgl. § 5 (3) des Betriebsverfassungsgesetzes) 
  • Chefärzte
  • Beamte (hier gelten beamtenrechtliche Arbeitszeitverordnungen)
  • Soldaten (hier gilt die EU-Arbeitszeitrichtlinie in Verbindung mit der Soldatenarbeitszeitverordnung (SAZV)) 
  • Leiter öffentlicher Dienststellen, deren Vertreter und Arbeitnehmer im öffentlichen Dienst, die zu selbständigen Entscheidungen in Personalangelegenheiten befugt sind
  • Arbeitnehmer, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen leben und diese erziehen, pflegen oder betreuen
  • Personen, die liturgische Aufgaben bei Kirchen und Religionsgemeinschaften übernehmen 
  • Für Beschäftigte in Kauffahrteischiffen gilt das Seemannsgesetz
  • Für Besatzungsmitglieder von Flugzeugen gilt die EU-Ops (Subpart Q)

Die Arbeitszeitregelungen in §§ 3 bis 13 des Gesetzes gelten auch nicht für angestellte Beschäftigte, die hoheitliche Aufgaben – und somit Aufgaben eines Beamten – wahrnehmen, sofern es nicht für diese Fälle einen Tarifvertrag gibt.
Alle Details im Arbeitszeitgesetz: §§ 18 - 21 ArbZG

Die hier dargestellten Informationen zur Gesetzeslage wurden mit größter Sorgfalt erstellt. Ungeachtet des Bemühens, zutreffend und aktuell zu informieren, kann nicht garantiert werden, dass die gegebenen Informationen immer aktuell und zutreffend sind und bleiben werden. Die Informationen stellen keine verbindliche Rechtsberatung dar. Im Einzelfall sollten Sie sich durch einen Fachanwalt beraten lassen.

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Rechtliche Aspekte

Arbeitszeitgesetz 

Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum Arbeitszeitgesetz

Jugendarbeitsschutzgesetz

Ansprechpartnern zum Thema Arbeitszeitgesetz in den Regierungspräsidien:

Darmstadt

Gießen

Kassel


Mehr Informationen

Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen des Arbeitszeitgesetzes



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Anschrift

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Düsseldorfer Straße 40
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Tel:  0 61 96 / 97 02-00
Fax: 0 61 96 / 97 02-99

eschborn(at)rkw-hessen.de

Gefördert durch:

Links

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: BAuA

Projekt Arbeitszeitgewinn