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Überblick Arbeitszeitgesetze

Eine Zusammenfassung der wichtigsten Gesetze im Zusammenhang mit der Arbeitszeitgestaltung.


 

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Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung und Arbeitsvertrag

Gesetze, Tarifverträge, Betriebs-/Dienstvereinbarungen und Arbeitsverträge beziehen sich in einer strengen Hierarchie aufeinander.


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Für wen gilt das Arbeitszeitgesetz?

Grundsätzlich gilt das Arbeitszeitgesetz für Arbeiter und Angestellte sowie Auszubildende. Für noch nicht Volljährige gilt stattdessen das Jugendarbeitsschutzgesetz.


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Tägliche Arbeitszeiten

Die tägliche Höchstarbeitszeit sind 8 Stunden. Sie darf auf 10 Stunden ausgeweitet werden. Die wöchentliche Höchstarbeitszeit sind 48 Stunden, denn der Samstag ist ein Werktag. So sind maximal 60 Stunden möglich.


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Überstunden und Mehrarbeit

Eine „Überstunde“ ist Arbeitszeit, die über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinausgeht. Mehrarbeit ist die Arbeitszeit, die über die rechtliche zulässige tägliche Höchstarbeitszeit von 8 Stunden hinausgeht.


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Pausenregelungen

Eine Pause ist eine Unterbrechung der Arbeitszeit, in der Beschäftigte weder Arbeit leisten noch sich dafür bereithalten. Mehr als 6 Stunden Arbeit am Tag bedeuten 30 Minuten Pause, mehr als 9 Stunden mindestens 45 Minuten.


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Ruhezeiten zwischen zwei Arbeitstagen

Zwischen dem Ende eines Arbeitstages und dem Beginn eines neuen Arbeitstags müssen mindestens 11 Stunden Ruhezeit liegen.


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Nacht- mit Schichtarbeit

Nachtarbeit ist eine Tätigkeit von mehr als 2 Stunden zwischen 23 Uhr und 6 Uhr. 


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Wochenenden und Feiertage

Der Samstag ist ein Werktag, eine 6-Tage-Woche ist demnach zulässig. An Sonn- und Feiertagen dürfen Arbeitnehmer nicht arbeiten. 


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Aufzeichnungspflicht für Arbeitszeiten

Jede Arbeitszeit über 8 Stunden pro Tag und 48 Stunden pro Woche muss aufgezeichnet werden. Das ist eine Regel ohne Ausnahme. 


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Teilzeit

Teilzeit ist in vielen Variationen möglich und unterliegt dem Teilzeit- und Befristungsgesetz.


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Rufbereitschaft und Bereitschaftsdienst

Bei Rufbereitschaft bestimmen die Beschäftigten ihren Aufenthaltsort selbst und halten sich für einen eventuellen Einsatz bereit.


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Regelungen für Jugendliche

Für Personen unter 18 Jahren, die als Arbeitnehmer/innen, als Auszubildende oder in einem ausbildungsähnlichen Verhältnis beschäftigt sind, gilt das Jugendarbeitsschutzgesetz.